Alleinerziehend: Das steht Ihnen zu

Was steht einer alleinerziehenden Mutter zu? Viele Mamas, die Kinder alleine grossziehen, müssen genau aufs Geld achten. Normalerweise erhalten sie Alimente von ihrem Ex-Partner, aber sie haben ebenso einen Anspruch auf staatliche Zulagen. Wir zählen die wichtigsten Hilfen auf.

Mutterschaftsentschädigung

 La plupart des mamans solo doivent veiller à la dépense.

Haben Sie vor der Geburt gearbeitet, steht Ihnen auch als alleinerziehende Mutter eine Mutterschaftsentschädigung zu. Sie erhalten eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80 Prozent Ihres vorherigen Einkommens bzw. maximal 196 Franken am Tag. Dies gilt für maximal 14 Wochen und endet spätestens, sobald Sie wieder zu arbeiten beginnen. Für die Mutterschaftsentschädigung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert gewesen sein und währenddessen mindestens fünf Monate lang selbstständigerwerbend oder als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Alimente

Als Alleinerziehende(Link: Alleinerziehend) tragen Sie die Verantwortung für Ihr Kind allein. Gerade mit sehr kleinen Kindern ist es deshalb oft nicht möglich, in Vollzeit arbeiten zu gehen. Um diese finanziellen Einbussen abzufedern stehen einer alleinerziehenden Mutter monatliche Alimente für das Kind zu. In bestimmten Fällen muss der Kindsvater auch Erwachsenenalimente an Sie zahlen, zum Beispiel wenn Sie wegen der Kinderbetreuung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erwerbstätig sein können.

Die Höhe der Alimente wird von einem Gericht oder in einem Unterhaltsvertrag festgelegt. Eine einheitliche Regelung gibt es dafür nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten zu bestimmen, wie viel Unterhalt einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind zusteht:

  • Nach der Höhe des Einkommens: Je nachdem, wie viel Ihr Ex-Partner verdient, erhält Ihr Kind einen bestimmten Prozentsatz von dessen Einkommen, zum Beispiel zwischen 15 und 17 Prozent für ein Kind, 25 bis 27 Prozent für zwei Kinder und 30 bis 35 Prozent für drei Kinder.
  • Nach Bedarf: Es wird bestimmt, wie viel Sie für den Unterhalt Ihres Kindes monatlich benötigen. Dafür werden häufig die Empfehlungen des Amts für Jugend und Beratung des Kantons Zürich herangezogen.

Der Ex-Partner ist dazu verpflichtet, Alimente bis zur Mündigkeit des gemeinsamen Kindes bzw. bis zu dessen Abschluss einer Erstausbildung zu zahlen. Er muss allerdings nur etwas von seinem Einkommen abgeben, wenn dieses über dem Existenzminimum liegt.

Zahlt der Vater verspätet, nicht vollständig oder gar nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist, können Sie staatliche Alimentenhilfe beantragen. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes Gerichtsurteil. Die Alimentenhilfe umfasst die Inkassohilfe und eine Alimentenbevorschussung. Die Regelungen sind aber von Kanton zu Kanton verschieden.

Alimente werden allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag bevorschusst und nur dann, wenn Einkommen und Vermögen des unterhaltsberechtigten Elternteils bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Sind diese Bedingungen erfüllt, werden die Alimente bis zu einem bestimmten Betrag bevorschusst. Die zuständige Behörde treibt ausstehende Unterhaltszahlungen ein und gewährt Ihnen einen Zuschuss für die zukünftigen Alimente, die es anschliessend beim säumigen Vater eintreibt.

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