Als Schwangere geniessen Sie in der Schweiz besonderen Schutz. Sie müssen nichts tun, was Ihre Gesundheit oder die des Ungeborenen gefährden könnte. Das ist durch genaue Regelungen festgelegt:
- Sie dürfen nicht mehr als neun Stunden pro Tag arbeiten.
- Müssen Sie normalerweise im Stehen arbeiten, haben Sie ab dem vierten Schwangerschaftsmonat Anspruch auf zwölf Stunden tägliche Ruhezeit sowie auf zusätzliche 10-Minuten-Pausen alle zwei Stunden. Ab dem sechsten Monat dürfen Sie maximal vier Stunden im Stehen arbeiten und erhalten für den Rest der Zeit nach Möglichkeit eine Ersatzarbeit im Sitzen.
- Arbeiten Sie schwanger nach 20 Uhr und in Nachtschichten, muss Ihr Arbeitgeber eine Ersatzarbeit am Tag anbieten oder Sie bei 80-prozentiger Lohnfortzahlung freistellen.
- Arbeiten Sie unter potenziell gefährlichen Arbeitsbedingungen oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen, muss Ihnen ebenfalls eine Ersatzarbeit angeboten werden.
- Der Arbeitgeber muss Ihnen die Gelegenheit bieten, sich hinzulegen und auszuruhen.
Wenn Sie schwanger nicht arbeiten können, ist Ihr Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum zu einer Lohnfortzahlung in Höhe von 80 Prozent des normalen Gehalts verpflichtet. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt von den bereits absolvierten Dienstjahren ab. Wenn es Ihnen kurzfristig wegen der Schwangerschaft nicht gut geht oder es keine zumutbare Arbeit für Sie gibt, dürfen Sie zu Hause bleiben. Sind Sie länger gesundheitlich eingeschränkt, gehen Sie zum Arzt und lassen sich krankschreiben.