Sommerlaune, Grillgenuss: Ist Grillieren draussen erlaubt?

Was gibt es Schöneres, als an einem lauen Sommerabend gemeinsam mit der Familie und Freunden zu grillieren. Unter freiem Himmel in der Natur macht das besonders viel Spass. Doch viele Menschen fragen sich: Ist Grillieren draussen überhaupt erlaubt? Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht.

Wälder, Wiesen, Nationalparks – wo darf man grillieren?

Das Grillieren gehört für uns Schweizer einfach zum Sommer dazu: Ob im eigenen Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon – Hauptsache es brätelt und das, was auf den Tellern landet, schmeckt. Noch schöner ist es, wenn die ganze Familie einen gemeinsamen Ausflug in die Schweizer Natur unternimmt.

Sie können mit Ihren Kindern in den Wäldern herumtollen, Pflanzen und Tiere entdecken und sich eine Auszeit vom oft stressigen Alltag nehmen. Ein idyllischer Grillabend ist dann ein krönender Abschluss, um den Ausflug in guter Erinnerung zu behalten.

In Wäldern oder Nationalparks, an Seen oder in den Bergen – das Grillieren im Freien ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie dabei öffentliches oder privates Eigentum nicht verunreinigen oder beschädigen. Wenn in Ihrem Kanton keine besonderen gesetzlichen Regelungen gelten, steht Ihrem Grillabend nichts mehr im Weg.

Grillieren erwünscht: Feuerstellen für Jedermann

In den vergangenen Jahren sind in der Schweiz Hunderte neuer Feuerstellen im Freien entstanden. An diesen können Sie ohne Bedenken die Grillzange schwingen und Ihre Köstlichkeiten bräteln. Einige dieser speziellen Feuerstellen sind sogar mit Feuerholz sowie Sitzgelegenheiten und Picknicktisch ausgestattet. Nur wenn aufgrund von Hitze und extremer Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht, sollte man besser nicht draussen grillieren.

Doch solange Sie die Grillstelle ordentlich verlassen und kein Müll hinterlassen, ist das Grillieren draussen prinzipiell erlaubt – auch in Wäldern und Nationalparks. Achten Sie jedoch darauf, die Feuerstelle richtig zu löschen. Auch die Kohle vom eigenen Grill sollten Sie fachgerecht entsorgen, damit keine Brände entstehen.

Grillieren an öffentlichen Plätzen

Nicht alle Menschen zieht es in die Natur. Immer mehr junge Leute in den Städten grillieren stattdessen an öffentlichen Plätzen, im Stadtpark, am Fluss oder am See. Sogar in Wohnquartieren kommen kleine Gruppen zusammen und geniessen das gemeinsame Grillieren in der Innenstadt. Auch hier gilt: Das Grillieren ist draussen erlaubt, solange Sie den entstandenen Müll beseitigen und auf fremdes Eigentum Rücksicht nehmen. Ausserdem sollten sich die ansässigen Anwohner nicht von dem Geruch oder dem Lärm belästigt fühlen. Übrigens gilt diese Regelung auch, wenn Sie auf der heimischen Terrasse oder auf Ihrem Balkon grillieren.

Wenn Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen, sind dem Grillieren unter freiem Himmel keine Grenzen gesetzt.

Werbung