Rechte als alleinerziehender Vater

Rund 400 000 Kinder und Eltern leben in der Schweiz in einer sogenannten Einelternfamilie. Lediglich eine Minderheit von 15 Prozent aller Alleinerziehenden sind Männer. Das macht sie regelrecht zu Exoten und bringt verschiedene Probleme, aber auch einige Chancen mit sich.

Wenn Väter die Erziehung übernehmen

Plötzlich alleinerziehender Vater: Was tun?

Als Vater alleinerziehend für eines oder mehrere Kinder zuständig zu sein, ist noch immer die Ausnahme. Doch wünschen sich zunehmend auch viele Väter, diese verantwortungsvolle Aufgabe nach einer Trennung zu übernehmen. Die traditionelle Rollenverteilung bricht immer mehr auf. Selbst in den klassischen Zweielternfamilien steigt der Anteil an Frauen, die für das finanzielle Wohl sorgen, während der Mann sich um Haushalt und Kindererziehung kümmert.

Was vom Standpunkt der Emanzipation aus begrüssenswert ist, stellt die Männer aber vor für sie ganz neue Probleme. Alleinerziehende Mütter sind keine Seltenheit und vernetzen sich immer häufiger – alleinerziehende Väter dagegen haben zwar dieselben Rechte, nehmen gesellschaftlich aber eine noch viel weiter abgelegene Randposition ein. Das führt oft zu Skepsis im Umfeld, da viele Menschen dem Mann die Rolle als Erziehungsberechtigter nicht zutrauen. Daraus resultiert mitunter auch, dass ein alleinerziehender Mann oft übermässig für seine Situation bemitleidet wird. Fühlt sich ein alleinerziehender Mann überfordert, findet er selten Gleichgesinnte desselben Geschlechts, mit denen er sich austauschen kann. Das kann zu einem Gefühl von Isolation und Einsamkeit führen. Besonders problematisch ist das, wenn der plötzliche Rollenwechsel aus einem Schicksalsschlag resultiert, zum Beispiel dem Tod der Partnerin, der zusätzlich verarbeitet werden muss.

Berufliche Situation und Unterhalt

Beruflich stehen alleinerziehende Väter meist vergleichsweise gut da. Sie unterbrechen nur selten ihre Karriere für die Kinderbetreuung und müssen im Allgemeinen weniger stark um berufliche Anerkennung kämpfen als Frauen. Häufig arbeiten sie weiter in Vollzeit und geben die Betreuung der Kinder an Kindertagesstätten und ähnliche Betreuungseinrichtungen ab.

Doch es gibt auch vermehrt Väter, die sich dazu entschliessen, die Betreuung selbst zu übernehmen und entsprechend weniger oder gar nicht mehr arbeiten zu gehen. In diesem Fall haben auch alleinerziehende Väter das Recht auf Unterhaltszahlungen(Verlinkung mit neuem Text) der Ex-Frau. Des Weiteren ist die Mutter verpflichtet, Alimente für das gemeinsame Kind zu zahlen.

Übrigens: Seit 2014 gilt die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind unabhängig vom Zivilstand. Das bedeutet, dass unverheiratete Väter das gleiche Recht auf Sorgerecht und Unterhalt haben wie verheiratete.

Plötzlich alleinerziehender Vater: Was tun?

Eine Trennung oder der Verlust der Ehefrau kommen oft plötzlich und zumindest für eine Seite überraschend. Übernimmt der Vater nun die Erziehung der Kinder, gilt es, einiges zu regeln. Zunächst sollte man versuchen, alle finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten aussergerichtlich abzustimmen. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltszahlungen sowie Besuchszeiten.

Gelingt das nicht, schreitet bei einer Scheidung das Zivilgericht ein. Beim Besuchsrecht und der Höhe der Alimente orientiert sich das Gericht immer am Kindeswohl. Liegen keine besonderen Gründe dafür vor, der Mutter das Recht auf Kontakt zum Kind vollständig zu entziehen, obliegt das Sorgerecht immer beiden Elternteilen, auch wenn diese getrennt leben.

Die Besuchszeiten sollten mit der Ex-Partnerin immer verbindlich abgesprochen werden, denn ein Kind braucht eine sichere Struktur, auf die es sich verlassen und fest einstellen kann. Auch ein Umzug mit eventuellem Schulwechsel sollte gründlich überlegt werden. Die Trennung der Eltern an sich belastet ein Kind bereits, verliert es dann noch Freunde und das gewohnte Umfeld, kann es nachhaltig traumatisiert werden.

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