Eine Trennung oder der Verlust der Ehefrau kommen oft plötzlich und zumindest für eine Seite überraschend. Übernimmt der Vater nun die Erziehung der Kinder, gilt es, einiges zu regeln. Zunächst sollte man versuchen, alle finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten aussergerichtlich abzustimmen. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltszahlungen sowie Besuchszeiten.
Gelingt das nicht, schreitet bei einer Scheidung das Zivilgericht ein. Beim Besuchsrecht und der Höhe der Alimente orientiert sich das Gericht immer am Kindeswohl. Liegen keine besonderen Gründe dafür vor, der Mutter das Recht auf Kontakt zum Kind vollständig zu entziehen, obliegt das Sorgerecht immer beiden Elternteilen, auch wenn diese getrennt leben.
Die Besuchszeiten sollten mit der Ex-Partnerin immer verbindlich abgesprochen werden, denn ein Kind braucht eine sichere Struktur, auf die es sich verlassen und fest einstellen kann. Auch ein Umzug mit eventuellem Schulwechsel sollte gründlich überlegt werden. Die Trennung der Eltern an sich belastet ein Kind bereits, verliert es dann noch Freunde und das gewohnte Umfeld, kann es nachhaltig traumatisiert werden.