Damit Kindersitze in der Schweiz verkauft werden dürfen, brauchen sie ein Prüfsiegel. Es gibt zwei gültige Zulassungen:
ECE-R44-Zulassung
Sitze mit dieser Zulassung tragen die Nummer ECE R44.03 oder ECE R44.04. Ältere Modelle, die mit ECE R44.01 oder ECE R44.02 gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. Bis zu einem Körpergewicht von 9 Kilogramm muss Ihr Kind entgegen der Fahrtrichtung im Auto sitzen, zum Beispiel in einer Babyschale. Bei dieser Zulassung werden die Sitze in drei Gruppen nach Körpergewicht eingeteilt:
ECE-R129-Zulassung (i-Size-Zulassung)
Seit 2014 gilt die ECE-R129-Zulassung parallel zur ECE-R44-Zulassung. Hersteller können selbst entscheiden, wonach sie ihren Sitz zertifizieren und auch Eltern haben die Wahl, welches Modell sie kaufen möchten. Oft benötigen Sie für einen Sitz mit dieser Zulassung eine Isofix-Halterung in Ihrem Auto. Für diese Zulassung muss der Kindersitz zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen.
Die Sitze werden nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Körpergrösse eingeteilt. Allerdings gibt es keine Gruppen, sondern jeder Hersteller bestimmt selbst, welches Modell für welche Grösse gilt. Für Sitze mit diesem Prüflabel gilt ausserdem, dass Kinder darin bis zu einem Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung sitzen müssen.