Ausser in dem Fall, dass ein Partner verstorben ist oder eine Gefährdung für das Kind darstellt, sind Mutter und Vater auch nach der Trennung weiterhin beide gemeinsam Eltern ihres Sohnes oder ihrer Tochter. Sie teilen sich die elterliche Sorge. Wenn die Eltern nicht mehr zusammenwohnen, gibt es zwei Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Alleinige Obhut bedeutet, dass das Kind hauptsächlich bei einer Elternperson, der alleinerziehenden, wohnt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Diese Elternperson übernimmt alle Aufgaben, die mit der Erziehung und der Betreuung des Kindes einhergehen. Von geteilter oder alternierender Obhut spricht man, wenn das Kind bei beiden Eltern lebt. Es wohnt also abwechselnd in der einen und in der anderen Wohnung. Die Eltern kümmern sich gemeinsam um das Kind und treffen alle Entscheidungen, die es betreffen, zusammen. Dieses Modell benötigt genaue Absprachen.